Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Für die Wahl von Bestattungsformen und Bestattungsort  ist in erster Linie der Wille der verstorbenen Person ausschlaggebend. Je nach Bundesland gelten für dieses Thema individuelle Gesetze. Eine Einäscherung sollte entweder vom Verstorbenen oder durch berechtigte Verwandte ausdrücklich und schriftlich angeordnet werden. Ebenso verhält es sich mit der Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, also die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne, dürfen nur auf Friedhöfen vorgenommen werden.

Die Erdbestattung ist die konventionelle Bestattungsform. Sie betrifft mehr als die Hälfte aller Bundesbürger. Die verstorbene Person wird in einem Sarg auf einer Wahl- oder Reihengrabstelle der Erde übergeben. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne der See übergeben wird.

Die Erdbestattung

Die traditionelle Bestattungsform in einem Sarg ist die Erdbestattung.Wir unterscheiden zwischen:

Wahlgrab: Im Rahmen der Friedhofsordung können Sie die Lage der Grabstelle mitbestimmen. Das Nutzungrecht besteht für 30 Jahre und kann dann verlängert werden, daß heißt die Grabstelle bleibt im Familienbesitz.


Reihengrab: Die Lage der Grabstelle wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben. Das Nutzungsrecht ist auf 25 Jahre beschränkt.  

Die Feuerbestattung

Seit altersher ist die Feuerbestattung bei vielen Völkern eine gebräuchliche Art der Totenbestattung, die auch von der christlichen Kirche anerkannt ist. Es ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und einer anschließenden Beisetzung der Aschenreste in einer Urne.

Die Feuerbestattung ist pflichtgemäß zu beantragen. Maßgebend ist, daß sie dem schriftlichen Willen des Verstorbenen entspricht. Liegt die Willenserklärung nicht vor, können die Angehörigen eine eidesstattliche Erklärung abgeben, daß es der letzte Wille des Verstorbenen war, nach seinem Tode eingeäschert zu werden.
Ein Muster zur Willenserklärung finden Sie auf den nächsten Seiten.

Die Seeurnenbestattung

Bei der Seebestattung erfolgt die Beisetzung der Aschenurne nach seemännischen Brauch außerhalb der Drei-Meilen-Zone. Die hierfür erforderlichen Formalitäten erledigen wir für sie.  Die Aschenkapsel wird vom Krematorium direkt zum Reeder gesandt. Die Angehörigen können auf Wunsch bei der Beisetzung auf See teilnehmen. Die Reederei bestätigt Ihnen anhand des Logbuchauszuges (Seekarte) die Versenkung der Urne.

Die anonyme Bestattung

Anonyme Bestattungen können nur als Urnenbeisetzungen erfolgen. Die Grabfelder werden nach der Beisetzung ebenerdig hergerichtet. Grabschmuck und Grabstein sind unzulässig.

Baumbestattung in Marburg

Baumbestattung in Marburg, bedeutet, dass Urnenbeisetzungen am Fuße eines Baumes stattfinden. Hierbei können auf verschiedenen Friedhöfen in Marburg (Hauptfriedhof, Friedhof Barfüßerstraße, Friedhof St. Jost) Bestattungen durch-geführt werden. Die Grabstellen können durch Schilder am Baum gekennzeichnet werden. 

Beisetzung in der Urnenwand

Die Urnenwand auf dem Marburger Friedhof befindet sich hinter der Friedhofs-mauer an der Ockershäuser Allee. Hier können bis zu zwei Urnen in einer Grabstelle beigesetzt werden. Die Verschlussplatte der Grabstelle kann zur Beschriftung verwendet werden.